
Dein Weg zur Unterstützung – Schritt für Schritt
Der erste Schritt ist oft der schwerste – doch er lohnt sich. Sobald du dich entschieden hast, Hilfe anzunehmen, begleiten wir dich auf dem gesamten Weg. Wir erklären dir, wie du Unterstützung beantragen kannst, helfen bei der Organisation und stehen dir zur Seite, bis alles geregelt ist.
Dein Anspruch auf Haushaltshilfe – Einfach erklärt
Wenn eine Mutter krank wird oder ins Krankenhaus muss, stellt sich oft die Frage: Wer kümmert sich um den Haushalt und die Kinder? In solchen Fällen kann die gesetzliche Krankenversicherung eine Haushaltshilfe übernehmen – nach § 24 oder § 38 des Sozialgesetzbuches (SGB V). Hier erklären wir, wann das möglich ist.
1. Haushaltshilfe nach § 24 SGB V – bei Schwangerschaft und nach der Geburt
Eine Mutter hat Anspruch auf eine Haushaltshilfe, wenn:
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sie schwanger ist oder gerade ein Kind bekommen hat und
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auf ärztliche Anordnung hin den Haushalt nicht selbst führen kann.
Zum Beispiel: Wenn die Mutter wegen Komplikationen in der Schwangerschaft Bettruhe halten muss oder nach der Geburt gesundheitlich stark eingeschränkt ist.
Wichtig:
Es muss ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt leben – oder ein älteres Kind mit Behinderung, das auf Hilfe angewiesen ist.
2. Haushaltshilfe nach § 38 SGB V – bei Krankheit
Auch wenn eine Mutter krank wird, kann sie eine Haushaltshilfe bekommen – wenn:
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sie wegen der Krankheit den Haushalt nicht weiterführen kann, und
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ein Kind unter 12 Jahren (oder mit Behinderung) im Haushalt lebt.
Das gilt zum Beispiel bei einem Krankenhausaufenthalt oder wenn die Mutter sich zu Hause nicht bewegen darf.
Antragstellung bei der Krankenkasse - der Ablauf:
Haushaltshilfe für Mütter mit pflegebedürftigem Kind
Wenn ein Kind schwer erkrankt oder pflegebedürftig ist, bedeutet das für die Familie oft eine große Belastung – besonders für Mütter, die sich täglich um Pflege, Haushalt und weitere Kinder kümmern. In bestimmten Fällen übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für eine Haushaltshilfe, um die Familie zu entlasten.
1. Wann besteht Anspruch auf Haushaltshilfe?
Ein Anspruch auf Haushaltshilfe kann bestehen, wenn:
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die Mutter ein pflegebedürftiges Kind betreut (z. B. bei schwerer Erkrankung, nach einer Operation oder bei chronischer Pflegebedürftigkeit)
und -
sie den Haushalt nicht wie gewohnt führen kann, etwa weil die Pflege viel Zeit beansprucht oder die Mutter selbst erschöpft oder erkrankt ist.
Auch ohne eigene Erkrankung kann eine Haushaltshilfe genehmigt werden, wenn die Mutter durch die Pflege des Kindes so stark eingebunden ist, dass sie Haushalt und Versorgung nicht mehr alleine schafft.
2. Wichtige Voraussetzungen:
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Im Haushalt lebt mindestens ein weiteres Kind unter 12 Jahren oder ein Kind mit Behinderung, das auf Hilfe angewiesen ist.
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Die Pflege des Kindes ist medizinisch notwendig und sollte vom Arzt bestätigt werden.
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Die Haushaltstätigkeiten können nicht selbst übernommen werden, auch nicht durch andere Personen im Haushalt.
3. Pflegegrad – was bedeutet das?
Wenn ein Kind dauerhaft auf Hilfe angewiesen ist, kann bei der Pflegekasse ein Pflegegrad beantragt werden (Pflegegrad 1 bis 5). Je nach Pflegegrad stehen der Familie zusätzliche Unterstützungsleistungen zu – z. B. Entlastungsbeträge, Pflegegeld oder Pflegesachleistungen.
Wichtig zu wissen:
Die Haushaltshilfe nach § 38 SGB V (Krankenkasse) ist in der Regel für kurzfristige Entlastung gedacht – z. B. in einer akuten Pflegesituation oder während einer Krankheit.
Dauerhafte Pflegeleistungen (z. B. stundenweise Betreuung oder Unterstützung im Alltag) fallen in den Zuständigkeitsbereich der Pflegekasse.
4. Krankenkasse oder Pflegekasse – wer hilft wann?
Krankenkasse (§ 38 SGB V)
Bei akuter Erkrankung der Mutter oder Pflegebelastung
Kurzfristige Haushaltshilfe (z. B. für einige Wochen)
Antrag über Hausarzt / Kinderarzt
Pflegekasse (SGB XI)
Bei dauerhafter Pflegebedürftigkeit des Kindes
Laufende Pflege- und Entlastungsleistungen
Antrag über Pflegegrad und Begutachtung durch den MDK
Der Impuls zur Unterstützung
Du spürst, dass dir alles zu viel wird – oder dein Arzt, deine Hebamme oder eine andere dir nahestehende Person weist dich darauf hin, dass du Anspruch auf eine Haushaltshilfe hast. Dann ist es Zeit, aktiv zu werden!
Und dennoch zögern immer noch viele Mütter, wenn es um das Thema Hilfe annehmen geht.
Muttersein ist eine wunderschöne, aber auch herausfordernde Aufgabe. Inmitten von Windeln, schlaflosen Nächten und der ständigen Verantwortung ist es leicht, das Gefühl zu bekommen, alles alleine schaffen zu müssen.
Hilfe anzunehmen bedeutet nicht, zu versagen – im Gegenteil. Es zeigt, dass man die eigenen Grenzen kennt und bereit ist, gut für sich selbst zu sorgen. Denn nur wenn es der Mutter gut geht, kann sie auch für ihre Familie da sein.
Unterstützung durch Partner, Familie, Freunde oder professionelle Angebote entlastet, schenkt neue Kraft und schafft Raum für kleine Auszeiten.
Sich Hilfe zu holen ist kein Zeichen von Schwäche – es ist ein Akt der Selbstfürsorge und Liebe. Für sich selbst. Und für das Kind.
Du bist nicht allein. Wir begleiten dich durch den gesamten Prozess – verständlich, unkompliziert und auf Augenhöhe. Sprich uns an – wir sind für dich da.